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Zuschüsse
30 Jahre
 

PfeilZuschüsse durch den Landesjugendplan


Voraussetzung bzgl. der Zuschussberechtigung

Jugendliche im Alter von 8 - 18 Jahren können bei Teilnahme an Freizeiten einen Zuschuss erhalten.

Notwendig hierzu ist ein förmlicher Antrag der Erziehungsberechtigten. Die Beurteilung, ob ein Zuschuss gewährt werden kann, richtet sich nach 2 Kriterien:


a)                 
finanzielle Situation des Haushaltes
b)                
besondere finanzielle Belastungen

Zur Ermittlung des Status "finanziell schwach" nach a) wird das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen zugrunde gelegt. Dabei ist von folgenden Beträgen auszugehen.

Haushaltsgrundlage                   € 500,-
Zusätzlich pro Person noch     € 250,-

Beispiel:

2 Erwachsene, 2 Kinder, zum Haushalt gehörende Großmutter:
=> "finanziell schwach" bis zu einem Nettoeinkommen (wobei eine evtl. Rente der Großmutter hinzuzuzählen wäre) von 1.750,- €

Berechnung:

Haushaltsgrundlage
€ 500,-
 5 Personen je 250,- 1.250,-
  Gesamt € 1.750,-
   

Bei der Beurteilung von Anträgen ist also immer davon auszugehen, wie viele Personen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben. Dabei ist es jedoch nicht erforderlich das Einkommen präzise anzugeben. Es reicht die Angabe des Buchstabens der Einkommensgruppe.

 Gruppe
 Zahl der Familienangehörigen
(Erw. und Kinder)
 Nettoeinkommen
(in €)
 A  
 2  bis 1.000,-
 B  3
 bis 1.250,-
 C  4  bis 1.500,-
 D  5  bis 1.750,-
 E  6  bis 2.000,-
 F  7  bis 2.250,-
 G
 8  bis 2.500,-
     

In den Vordrucken ist also künftig bei " 3) Begründung des Antrags" lediglich der zutreffende Buchstabe anzukreuzen. Einer weiteren Begründung bedarf es nicht.

Es ist jedoch notwendig bei Ziffer 1 des Antrags anstelle der zu unterhaltenden Kinder, die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen anzugeben.

Besondere finanzielle Belastungen:

Liegt das Nettoeinkommen nicht allzu weit über den Richtwerten, so ist eine Bezuschussung möglich, wenn besondere finanzielle Belastungen gegeben sind.

Diese müssen dann im Antrag genannt werden, z.B. ein Pflegefall in der Familie, hohe Verschuldungen,...

In diesem Falle ist außerdem die genaue Höhe des Einkommens anzugeben.

ACHTUNG
Die aufgeführten Werte erheben keine Garantie auf Korrektheit.
Ein Formular zur Beantragung von Zuschuss geht Ihnen zu sobald wir eine Anmeldung mit dem entsprechenden Vermerk erhalten haben.
Die Gewährung des Zuschusses liegt dabei nicht on unserem Ermessen.